Wir bieten Ihnen eine hochspezialisierte Expertise in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Wir beraten und vertreten Sie umfassend von der Begründung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Gleiches gilt für Lösungen bei Problemen der Betriebsverfassung bis hin zu Tarifverträgen.
Unternehmenssanierungen. Umstrukturierungen. Reorganisationen. RSW Rechtsanwälte begleiten Sie als zuverlässiger Partner – strategisch und operativ.
In Verhandlungen über Interessenausgleich, Sozialplan und Massenentlassung vertreten wir Sie mit Verantwortung und Souveränität.